Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der CAFE MOTTO GASTRONOMIE GMBH (in der Folge Motto am Fluss genannt) gelten folgende Geschäftsbedingungen:
1. Vertragsabschluss und Begriffsbestimmung
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist ein unterschriebener Vertrag oder ein unterzeichneter bzw. schriftlich (beispielsweise durch E-Mail) angenommener Kostenvoranschlag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Sofern die Vertrags- parteien schon in Geschäftsbeziehung stehen, sind die folgenden AGB auch auf mündlich geschlossene Vereinbarungen – insbesondere auf Zusatzaufträge – anzuwenden.
Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Motto am Fluss als angenommen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie vonMotto am Fluss ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen und Reservierung im Motto am Fluss, für die ein Kostenvor- anschlag erstellt und zugesendet wird.
2. Leistungen, Honorar und Kostenvoranschläge
Das erste Gespräch in der Dauer von maximal zwei Stunden zur Festlegung der Projektdaten und In- formationen ist – sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde – kostenlos. Für weitere Be- sprechungen behalten wir uns vor, einen Stundensatz von EURO 60,00 (exkl. MwSt) pro seitens Motto am Fluss teilnehmende Person in Rechnung zu stellen.
Alle Leistungen von Motto am Fluss, die vom Kunden gewünscht werden, und nicht ausdrücklich durch die im Vertrag bzw. im abgenommenen Kostenvoranschlag vereinbarten Zahlungen abgegolten wer- den, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Festgehalten wird, dass Motto am Fluss unter Berücksichtigung dieser AGB nur im Rahmen der für einen Restaurantbetrieb üblichen Betriebshaftpflicht haftet. Sollte der Auftraggeber für seine Veran- staltung spezielle Versicherungen wünschen, so hat er diese selbst und auf eigene Kosten abzuschlie- ßen.
Änderungen in einem Kostenvorschlag seitens des Kunden sind für Motto am Fluss nicht verbindlich, sondern gelten als Angebot an Motto am Fluss auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Im Kos-tenvoranschlag als „geschätzt“ (oder ähnlich) bezeichnete Leistungen, das sind insbesondere die Posi-tionen Getränke und allenfalls gesondert angeführter Personalaufwand, werden nach dem tatsächli- chen Aufwand abgerechnet. Es handelt sich hierbei lediglich um Schätzungen aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte, , es wird seitens Motto nicht aktiv auf einen Mehrverbrauch hingewiesen.
Kostenvoranschläge setzen sich aus fixen und variablen Positionen zusammen, eine Reduktion der Per- sonenzahl bedeutet nicht automatisch eine Reduktion des Preises. Unsere Stornobedingungen finden sich im Detail unter Punkt 15. Getränke werden immer zu den am Tag der Veranstaltung/Reservierung gültigen à la carte-Preisen verrechnet. Sollten sich Preise aus dem Angebot ändern, wird dies dem Kunden vorab mitgeteilt.
Motto am Fluss ist berechtigt, angebotene Speisen, in denen saisonale Produkte enthalten sind abzu- ändern. In diesem Fall wird Motto am Fluss drei Alternativvorschläge dem Auftraggeber übermitteln,
die vom Kunden spätestens 4 Tage vor der Veranstaltung/Reservierung zu bestätigen sind, andernfalls die Auswahl durch Motto am Fluss selbst erfolgt.
3. Raummiete/Mindestumsatz
Sofern die Konsumation den im Kostenvoranschlag genannten bzw. den sich aus diesem ergebenden Gesamtbetrag erreicht, hat der Auftraggeber keine Miete für die Nutzung der Räumlichkeiten desMotto am Fluss zu bezahlen. Bleiben die tatsächlichen Kosten für den Konsum jedoch unter diesem Gesamtbetrag, so ist die Differenz zu dem Rechnungsbetrag als Miete für die Nutzung der Räumlich- keiten des Motto am Fluss zu bezahlen
4. Bekanntgabe der Personenanzahl, Rügepflicht, Haftung
Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur nach Rücksprache mit Motto am Fluss und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Motto am Fluss möglich. Motto am Fluss leistet für einen vertragsge- mäßen Ablauf der Veranstaltung und ausreichende Mengen an Getränken und Speisen nur Gewähr, sofern die angegebene Personenanzahl nicht überschritten wird.
Der Auftraggeber hat allfällige Mängel sofort während der Veranstaltung konkret zu benen- nen und dem vor Ort zuständigen Veranstaltungsleiter oder Restaurantleiter unter Hinweis auf die vertragliche Vereinbarung bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen zu rügen. Die Mängel sind auf dem Veranstaltungs-Sheet (Function) zu dokumentieren und vom Veranstalter und der verantwortlichen Person seitens Motto zu unterfertigen.
Für jede Veranstaltung ist vom Auftraggeber vorab eine vertretungsbefugte Person namhaft zu machen, die während der gesamten Veranstaltung anwesend und Ansprechpartner ist. Ge- schieht dies nicht oder nicht zumindest am Vortag vor der Veranstaltung, so ist Motto am Fluss berechtigt gegenüber jedem Mitarbeiter des Auftraggebers Erklärungen abzugeben und mit diesem Vereinbarungen zu treffen.
Motto am Fluss haftet nicht für das Abhandenkommen von Gegenständen (z.B. durch Verlust, Dieb- stahl, etc.) des Auftraggebers, seiner Beschäftigten bzw. Beauftragten, der Gäste der Veranstaltung oder sonstiger Personen, während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Generell haftet Motto am Fluss nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Sollte die Leistungserbrin- gung für Motto am Fluss aufgrund von technischen Störungen (wie beispielsweise Stromausfall) nicht möglich sein, so sind lediglich die bereits erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu zahlen. ??
5. Haftung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und Gäste sorgsam mit den Räumlichkeiten und Gegenständen von Motto am Fluss umgehen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Folgeschäden, die durch ihn, von ihm beschäftigte bzw. beauftragte Perso- nen und seinen Gästen, verursacht werden. Die Abwicklung und Rechnungslegung erfolgt über Motto am Fluss.
- Bei groben Verschmutzungen, die das übliche Maß übersteigen, werden diese von Motto am Fluss dokumentiert und dem Veranstalter in Form einer Sonderreinigung in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber darf Gegenstände wie Aufbauten, Hinweisschilder und ähnliches nur nach Vereinba- rung mit Motto am Fluss in die Veranstaltungs-Räumlichkeiten einbringen. Die Einbringung dieser Ge- genstände hat strikt nach Anweisung von Motto am Fluss (insbesondere dürfen keine Notausgänge blockiert, Wände oder Glasflächen beklebt etc. werden) und nur für die vereinbarte Dauer zu erfolgen. Der Auftraggeber hat Motto am Fluss für Schäden und Ansprüche die durch diese Gegenstände, ver- ursacht werden schad- und klaglos zu halten. Zurückgelassene Gegenstände darf Motto am Fluss auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entfernen, vernichten und/oder verwahren lassen.
6. Miete der Terrasse
Wird die Terrasse für eine Veranstaltung gemietet und ist die Benützung der Terrasse auf Grund der Wetterbedingungen nicht möglich, sodass in den Innenbereich ausgewichen werden muss, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Reduktion der vereinbarten Entgelte.
7. Störung von Veranstaltungen und Gefährdung von Personen und Gegenständen
Für den Fall, dass Gäste des Auftraggebers andere Veranstaltungen, die im Motto am Fluss stattfinden, durch ungebührliches Verhalten stören oder Personen oder Gegenstände gefährden, ist Motto am Fluss berechtigt, diese Gäste der Veranstaltungsräumlichkeiten zu verweisen. Die vereinbarte Min- destkonsumation wird auch in diesem Fall voll in Rechnung gestellt.
8. Nutzung der Räumlichkeiten
Motto am Fluss ist berechtigt, Flächen im Lokal und auf der Terrasse, die für die Veranstaltung des
Auftraggebers nicht benötigt werden, für den sonstigen Gastbetrieb zu nutzen.
Auch im Falle der exklusiven Vermietung des Gastraumes bzw. der Gasträume und/oder der Terrasse an den Auftraggeber, ist Motto am Fluss berechtigt, unter entsprechendem vorherigem Hinweis, den Zugang zur Küche und zur Bar auch zum Betrieb anderer Gasträume und der Terrasse zu nutzen, wenn diese für die Gäste des Auftraggebers nicht benötigt werden.
9. Musikanlage
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass nur im Rahmen des bestehenden Betriebsanlagengeneh- migungsbescheides Musik gespielt werden darf, Details dazu finden sich im jeweiligen KV.
10. Genehmigungen
Spätestens eine Woche vor der Veranstaltung hat der Auftraggeber Motto am Fluss schriftlich die Art
und den Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde – allenfalls für seine Veranstaltung notwendige Genehmigungen, insbesondere nach dem Veranstaltungsgesetz, aber auch im Hinblick auf Brandschutz- oder sonstige spezielle Vorschriften auf eigene Kosten, auch wenn sie nicht im Kostenvoranschlag genannt sind, einzuholen. Für das Fehlen allfälliger Genehmigungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Auflagen sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu erfüllen. Spätestens einen Tag vor der geplanten Veranstaltung sind Motto am Fluss die benötigten Genehmigungen vor- zulegen und ist Motto am Fluss das Erfüllen allfälliger Auflagen nachzuweisen. Falls dies nicht erfolgt, ist Motto am Fluss nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen, und berechtigt, das für die Veranstaltung vereinbarte Mindestentgelt (Mindestkonsumation) in Rechnung zu stellen.
Motto am Fluss ist berechtigt, jederzeit die Veranstaltung zu beenden, sofern behördliche Auflagen, sonstige Verfügungen oder fehlende Genehmigungen die Betriebseinstellung erfordern. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Reduzierung des Entgelts für bereits konsumierte
Speisen und Getränke bzw. des sonst vereinbarten Entgelts. Weiters hat der Auftraggeber keine An- sprüche auf Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber Motto am Fluss.
11. Bewerbung der Veranstaltung
Bewerbung der geplanten Veranstaltung darf nur auf die vom Motto am Fluss vorab genehmigte Art
und Weise erfolgen. Im Fall von nicht genehmigter Bewerbung ist Punkt 16. 3. dieser AGB zu beachten.
12. Weitergabe von Rechten
Der Auftraggeber darf die ihm gegenüber Motto am Fluss bestehenden Rechte, wie beispielsweise die Miete der Räumlichkeiten von Motto am Fluss, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung desMotto am Fluss, nicht durch Dritte ausüben lassen bzw. nicht an Dritte weitergeben. Bei einer Zustim- mung der Weitergabe von Rechten, haftet neben dem Dritten auch der ursprüngliche Auftraggeber für alle Verpflichtungen gegenüber Motto am Fluss zur ungeteilten Hand.
13. Copyright
Alle kreativen Leistungen des Motto am Fluss gelten als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes,
auch im Falle eines geringen Leistungsumfanges.
Alle Urheber- und Nutzungsrechte an allen vom Motto am Fluss erstellten Ideen, Skizzen, Vorschlägen, Beschreibungen, Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Leistungen verbleiben im vollen Umfang und Inhalt beim Motto am Fluss – auch dann, wenn im Rahmen einer Präsentation oder der Durchführung der beauftragten Veranstaltung ein Honorar bezahlt wurde, sofern nichts Ge- genteiliges schriftlich vereinbart wurde.
Mit dem Honorar ist nur die einmalige Nutzung im Rahmen einer vom Motto am Fluss durchgeführten Veranstaltung abgegolten. Jede weitere Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Die Weitergabe von Unterlagen, im Ganzen oder in Teilen, sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Verwertung der präsentierten Vorschläge, Ideen bzw. Lösungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Motto am Fluss nicht zulässig.
Für jede vom Auftraggeber verursachte und Dritten ermöglichte unzulässige Nutzung ist der Auftrag- geber zur Bezahlung eines verschuldens- und schadensunabhängigen Ersatzbetrages in der Höhe des Doppelten des vereinbarten Entgeltes, in Ermangelung eines solchen, des angemessenen Entgeltes, verpflichtet. Hierbei handelt es sich um einen Mindestsatz, der sich vorbehaltlich weiterer Ansprüche versteht. Dieser Ersatzbetrag unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
14. Zahlungsbedingungen
Motto am Fluss fungiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, immer als Gene- ralunternehmer und hat somit die Budgethoheit über die Veranstaltung; Subunternehmerleistungen werden daher von Motto am Fluss für den Auftraggeber beauftragt, der die jeweils auflaufenden Kos- ten Motto am Fluss entsprechend dem Kostenvoranschlag zu ersetzen hat.
Alle Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsstellung fällig und abzugsfrei auf das bekannt ge- gebene Konto zu bezahlen.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart.
Wurde über die Abgeltung bestimmter Leistungen keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, so gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
Sollten vereinbarte Anzahlungen nicht geleistet werden, ist Motto am Fluss berechtigt, von der Durch- führung der Veranstaltung abzusehen und behält sich allfällige schadenersatzrechtliche Ansprüche (Umsatzentgang) vor.
Teilzahlungen sind so rechtzeitig an Motto am Fluss zu bezahlen, dass diese Gesellschaft an zuvor ge- nannten Fälligkeitstagen über die jeweiligen Beträge verfügen kann; sollte der Bankweg die Rechtzei- tigkeit nicht gewährleisten, so ist der entsprechende Betrag beim Motto am Fluss in bar zu bezahlen.
Sollte der jeweilige Auftrag kurzfristiger erteilt werden, so sind jedenfalls 70 % des vereinbarten Ent- geltes so rechtzeitig an Motto am Fluss zu bezahlen, dass Motto am Fluss vor der Veranstaltung über den jeweiligen Beträge verfügen kann.
15. Stornierungen und Reduktion der Personenzahl
Im Falle der Absage einer Veranstaltung oder Reduktion der Personenzahl um mehr als 25% sind fol- gende Stornobeträge zur Zahlung fällig, Berechnungsbasis sind die im angenommenen Kostenvoran- schlag vereinbarten Preise:
Veranstaltungen von 1. November – 23. Dezember
- – innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin
- 70 % des vereinbarten Speisenumsatzes,
- bei Getränken 70 % der vereinbarten Umsätze aus Getränken, die Frischprodukte enthal- ten
- 50 % der vereinbarten Personalkosten verrechnet.
- – innerhalb von drei Tagen vor dem vorgesehenen Termin werden
- 100 % des vereinbarten Speisenumsatzes,
- bei Getränken 100 % der vereinbarten Umsätze aus Getränken, die Frischprodukte enthal- ten, und
- 100 % der vereinbarten Personalkosten verrechnet.
- – nach 12.00 Uhr am Vortag oder am selben Tag werden alle Kosten laut Kostenvoranschlag inklusive Equipment, Dekoration etc. vollumfänglich in Rechnung gestellt.Sollten bereits Teilzahlungen eingegangen sein, so werden diese einbehalten und vom Stornoentgelt abgezogen und die Differenz in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, neben den oben genannten Stornobeträgen vom Motto am Flussvereinbarungsgemäß für die Veranstaltung bereits aufgewendete Bar- oder sonstigen Auslagen eben- falls zu bezahlen.
Veranstaltungen (außer Veranstaltungen von 1. November – 23. Dezember)
- – innerhalb von zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin
- 70 % des vereinbarten Speisenumsatzes,
- bei Getränken 70 % der vereinbarten Umsätze aus Getränken, die Frischprodukte enthal- ten
- 50 % der vereinbarten Personalkosten verrechnet.
- – innerhalb von drei Tagen vor dem vorgesehenen Termin werden
- 100 % des vereinbarten Speisenumsatzes,
- bei Getränken 100 % der vereinbarten Umsätze aus Getränken, die Frischprodukte enthal- ten, und
- 100 % der vereinbarten Personalkosten verrechnet.
- – nach 12.00 Uhr am Vortag oder am selben Tag werden alle Kosten laut Kostenvoranschlag inklusive Equipment, Dekoration etc. vollumfänglich in Rechnung gestellt.Sollten bereits Teilzahlungen eingegangen sein, so werden diese einbehalten und vom Stornoentgelt abgezogen und die Differenz in Rechnung gestellt.
16. Rücktritt vom Vertrag, Vertragskündigung
Motto am Fluss ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten:
1. wenn bekannt wird, dass die Veranstaltung gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, be- stehenden Vereinbarungen widerspricht oder eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist.
2. die Veranstaltung bzw. Bewerbung der Veranstaltung den Ruf des Motto am Fluss gefährdet. 3. die vereinbarten Zahlungen nicht rechtzeitig entrichtet werden.
4. über das Vermögen des Auftragnehmers das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet bzw. man- gels kostendeckenden Vermögens ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren abgewiesen wird.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ist vom Auftraggeber das vereinbarte Entgelt entsprechend den Stornobedingungen zu leisten.
Sollte die Produktionsstätte des Motto am Fluss durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer so- wie Beschädigung der Wasser- und Energieversorgung derart zerstört bzw. beschädigt wird, dass die Durchführung der beauftragten Veranstaltung nicht oder nur mit einem erhöhten Aufwand möglich ist, kann Motto am Fluss ebenfalls vom Vertrag zurücktreten und haftet weder für die Erbringung der Leistung (Durchführung der Veranstaltung) noch für dem Auftraggeber allfällig daraus entstehende Schäden.
17. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Motto am Fluss und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwenden.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksam- keit der anderen Bestimmungen nicht. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Bestim- mungen zu ersetzen, die wirksam vereinbart werden können und dem angestrebten Zweck der nichti- gen oder unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
Erfüllungsort ist der Sitz der CAFE MOTTO GASTRONOMIE GMBH.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Motto am Fluss und dem Auf- traggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der CAFE MOTTO GASTRONOMIE GMBHörtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die CAFE MOTTO GASTRONOMIE GMBH ist jedoch auch berechtigt, ein anderes für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
Stand November 2018